Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind maßgebend für Vermietungen und Dienstleistungen der Pixwerk Media, Erzgebirgstraße 4H, 93073 Neutraubling, nachfolgend Verwender genannt. Etwaigen anders lautenden Bedingungen des Kunden widerspricht der Verwender hiermit ausdrücklich. Derartige Bedingungen gelten nur, wenn der Verwender diesen ausdrücklich zustimmt. Durch Auftragserteilung oder Entgegennahme des Mietgegenstandes oder der Dienstleistungen erkennt der Kunde die nachfolgenden AGB an.
1. Vertragsschluss
1.1 Verträge kommen durch einen Auftrag des Kunden und die Auftragsbestätigung des Verwenders gegenüber dem Kunden zustande. Derartige Erklärungen können in Textform oder elektronischer Form abgegeben werden.
1.2 Die Angebote des Verwenders sind freibleibend. Sofern nicht anders ausdrücklich angegeben, sind die Angebote des Verwenders unverbindlich.
1.3 Soweit einem Angebot Unterlagen, wie z.B. Zeichnungen, Maßangaben und Gewichtsangaben beigefügt werden, sind diese Angaben nur unverbindlich. Es handelt sich um reine Circa-Angaben. Etwas anderes gilt nur, wenn das Angebot diesbezüglich eine Sonderregelung enthält, die die Verbindlichkeit zusichert.
1.4 Der Verwender hat das Recht, Vertragsangebote des Kunden abzulehnen, soweit der vom Kunden gewünschte zu sendende Video- / Bildinhalt verboten und/oder sittenwidrig ist oder den moralischen Grundeinstellungen des Verwenders widerspricht. In diesem Falle wird der Verwender die Ablehnung gegenüber dem Kunden bekanntgeben. Eine Ablehnung ist auch dann noch möglich, wenn der schriftliche Vertrag bereits von beiden Parteien unterzeichnet wurde. In diesem Falle gilt der Vertrag als nicht zustande gekommen.
2. Mietgegenstände / Dienstleistungen des Verwenders
2.1 Der Verwender vermietet sogenannte LED-Trucks zu Werbezwecken. Dabei handelt es sich um Lastkraftwagen, die an zumindest einer Seite über einen Bildschirm verfügen, um Filmaufnahmen (bspw. Werbeclips oder Standbilder) einer großen Anzahl von Personen zugänglich machen zu können. Diese Trucks werden auf Kundenwunsch in einem bestimmten Gebiet durch Personal des Verwenders auf den dort vorhandenen öffentlichen Straßen geführt, um dabei die vom Kunden gewünschten Werbeclips oder Standbilder der Öffentlichkeit zu Werbezwecken zugänglich zu machen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Fahrtroute. Die Festlegung der Fahrtroute erfolgt durch den jeweiligen Fahrer. Dieser wird stets versuchen, die Wünsche des Kunden umzusetzen.
2.2 Die Mietgegenstände stehen und bleiben im Eigentum des Verwenders. Die Bedienung der Mietgegenstände erfolgt ausschließlich durch Mitarbeiter des Verwenders oder vom Verwender beauftragte Dritte.
2.3 Die Mietgegenstände werden vom Verwender auf Kosten des Kunden zum gewünschten Nutzungsort geliefert.
2.4 Der Kunde hat für die Voraussetzungen der Nutzung der Mietgegenstände am Nutzungsort zu sorgen, insbesondere für ausreichend befahrbare Straßen.
2.5 Der Kunde stellt den Verwender von sämtlichen Ansprüchen Dritter in Bezug auf Rechte Dritter (z.B. Urheberrecht, Namensrecht usw.) am gesendeten Material frei.
2.6 Zu sendendes Material hat der Kunde in ausreichender Qualität dem Verwender als Kopie und nicht als Originaldatenträger mindestens 10 Tage vor dem ersten geplanten Sendebeginn zu übergeben. Der Verwender übernimmt keine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von übergebenen Originalaufnahmen, sondern
nur für den übergebenen Datenträger, es sei denn, dem Verwender ist bezüglich des
Verlustes oder der Beschädigung Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen.
3. Mietpreise; Transport und Versicherung; Zahlungsbedingungen
3.1 Soweit zwischen dem Verwender und dem Kunden nicht abweichend vereinbart, gilt die jeweils bei Vertragsschluss gültige Preisliste des Verwenders.
3.2 Der Mietzeitraum wird nach Tagen berechnet. Angebrochene Tage sind vollständig zu vergüten.
3.3 Die auf der Preisliste angegebenen Mietpreise verstehen sich als Tagesmietpreise und Stückpreis ohne Umsatzsteuer, Versicherungen und Transportkosten. Alle in der Preisliste genannten Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
3.4 Die Kosten für den Transport der Mietgegenstände zum gewünschten Nutzungsort sind vom Kunden zu tragen. Entsprechendes gilt für die Versicherung des LEDTrucks. Sie werden dem Kunden vom Verwender in Rechnung gestellt.
3.5 Die Nutzung des LED-Trucks zu Werbezwecken bedarf in einigen Regionen kostenpflichtiger Genehmigungen, die der Verwender einholt. Die hierfür anfallenden Kosten trägt vollständig der Kunde.
3.6 Der Mietpreis ist samt sämtlicher Nebenkosten mit Vertragsschluss fällig und spätestens 14 Tage vor dem ersten geplanten Sendebeginn vom Kunden zu zahlen. Erfolgt die Zahlung des Rechnungsbetrags nicht fristgerecht, kommt der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug. Im Falle des Verzugs kann der Verwender vom Kunden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe verlangen. Ist dem Verwender durch den Verzug ein höherer Schaden entstanden, so ist dieser vom Kunden zu ersetzen. Zahlt der Kunde nicht oder nicht rechtzeitig, steht dem Verwender zudem das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses zu.
3.7 Erbringt der Verwender auf Wunsch des Kunden weitere Dienstleistungen, die nicht im Vertrag beinhaltet sind, so steht dem Verwender ein Vergütungsanspruch in Höhe der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Verrechnungssätze des Verwenders, soweit nicht enthalten in Höhe der ortsüblichen Vergütung, zu.
4. Pflichten des Mieter: Haftung
Soweit gegenüber dem Verwender Bußgelder, Ordnungsgelder o.ä. (insbesondere im Zusammenhang mit dem Betrieb des LED-Trucks) verhängt werden, die aus der vertragsgemäßen Werbeaktion resultieren, stellt der Mieter den Verwender von diesen Kosten vollständig frei.
5. Pflichten des Vermieters: Haftung
5.1. Erstellt der Verwender anhand von Vorgaben des Kunden oder eines vom Kunden beauftragten Dritten ein Angebot, so haftet der Verwender nicht für die Tauglichkeit und/oder Richtigkeit der Vorgaben des Kunden, es sei denn, er hätte vorsätzlich oder grob fahrlässig die Untauglichkeit und/oder Unrichtigkeit nicht erkannt.
5.2. Tritt an dem Mietgegenstand während der Mietdauer ein Fehler auf, der die Tauglichkeit des Mietgegenstands zum vertragsgemäßen Einsatz aufhebt oder mindert, so wird der Verwender sich dafür einsetzen, dass der fehlerhafte Mietgegenstand ausgetauscht oder repariert wird. Das Risiko eines technisch bedingten Ausfalles trägt alleine der Kunde, so dass ein Minderungs- oder Schadensersatzanspruch nicht besteht.
5.3. Die Haftung des Verwenders ist der Höhe nach auf den vereinbarten Mietpreis für den betroffenen Mietgegenstand beschränkt, es sei denn, die Haftung beruht auf einem grob fahrlässigen oder vorsätzlichem Verhalten des Verwenders, führt zu Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit oder beruht auf einer zwingenden gesetzlichen Haftung des Verwenders.
5.4. Nicht ausdrücklich in diesen Bedingungen gewährte Ansprüche gegenüber dem Verwender werden ausdrücklich ausgeschlossen, sofern eine zwingende gesetzliche Haftung nicht gegeben ist oder der Mangel auf einem groben Verschulden des Vermieters beruht oder der Mangel zu einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit führt.
6. Kündigung
6.1 Eine ordentliche Kündigung des Vertrags ist ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.
6.2 Sofern der Kunde aus Gründen, die nicht vom Verwender zu vertreten sind, den Vertrag außerordentlich kündigt oder storniert, hat er gegenüber dem Verwender keinen Anspruch auf Rückzahlung des geleisteten Entgelts. Veranlasst der Kunde durch sein Verhalten eine außerordentliche Kündigung des Verwenders, so gilt Satz 1 entsprechend.
7. Höhere Gewalt
7.1 Im Falle höherer Gewalt, also z.B. bei Krieg, kriegerischen Auseinandersetzungen und Unruhen (ohne dass von einem Krieg gesprochen wird), Explosionen, Feuer und Bränden, Erdbeben, Hurrikan, Flut und andere Naturkatastrophen, Seuchen und Epidemien, staatlichen oder gerichtlichen Aufforderungen, Arbeitskämpfen, die einen Geschäftsbetrieb vollständig zum Erliegen bringen, Unfällen einschließlich Betriebsunfällen, ist die davon betroffene Vertragspartei für den Zeitraum des Andauerns der höheren Gewalt von ihrer Leistungspflicht befreit, wenn sie unverzüglich die andere Vertragspartei von der höheren Gewalt und den damit einhergehenden Beeinträchtigungen unterrichtet.
7.2 Die von höherer Gewalt betroffene Vertragspartei hat alle Anstrengungen zu unternehmen, um die höhere Gewalt so schnell wie möglich zu beenden.
8. Datenschutz
Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen des Vertragsverhältnisses ausgetauschte Daten gemäß Bundesdatenschutzgesetz und EUDatenschutzgrundverordnung genutzt und verarbeitet werden.
9. Sonstiges
9.1. Absprachen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit in jedem Fall der Schriftform.
9.2. Auf den mit uns geschlossenen Vertrag und sämtliche darauf basierenden Rechtsverhältnisse findet ausschließlich deutsches Recht ohne seine Weiterverweisungsregelungen auf das internationale Privatrecht und ohne das UNKaufrecht („CISG“) Anwendung.
9.3. Als Gerichtsstand wird Regensburg vereinbart. Jedoch sind wir berechtigt, unseren Vertragspartner auch an seinem Sitz zu verklagen.
(Stand April 2019, V1.0)